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| UStG Paragraph 14 Abs. 1a |
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Umsatzsteuerliche Rechtsänderung UStG § 14 Abs. 1a Anforderung Ihrer Steuernummer Sehr geehrter Geschäftsfreund, jeder Unternehmer, dem von einem inländischen Finanzamt eine Steuernummer erteilt wurde und der Rechnungen ausstellt, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist, ist zur Abgabe dieser Steuernummer in der Rechnung verpflichtet. Dieser Forderung tragen wir, als Fachgroßhändler, seit geraumer Zeit Rechnung. Im Gegenzug haben wir bei Gutschriften an Ihr Unternehmen Ihre Steuernummer auf der Gutschrift auszuweisen. Da uns diese nicht vorliegt, bitten wir Sie, uns diese mittels dem Download-Dokument oder per e-mail mitzuteilen. Danke für Ihre Bemühungen. Ihr Team der HTI HEZEL KG Download UStG |